Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES/GELTUNGSBEREICH
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Gewerbetreibender/Unternehmen (nachfolgend "Besteller") mit uns hinsichtlich der von uns in unserem Online-Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
- Besteller im Sinne dieser Verkaufsbedingungen ist jeder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die der gewerblichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 ANGEBOT/Vertragsschluss
- Die in unserem Online-Shop enthaltenen Angebote, Produktbeschreibungen und Katalogpreise sind freibleibend. Sie enthalten vielmehr die Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines verbindlichen Angebots.
- Der Besteller kann das Angebot über das in unseren Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Besteller, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.
- Im OnlineShop der FahnenFleck GmbH & Co. KG verkaufen wir unsere Ware und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB
- Wir schicken dem Besteller daraufhin eine Empfangs- und Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgeführt wird. Hierdurch kommt der Vertrag zustande. In dieser E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Verkaufsbedingungen und Auftragsbestätigung) dem Besteller von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt.
- Bei der Abgabe eines Angebots über unser Online-Bestellformular wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Besteller nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden Verkaufsbedingungen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf unserer Internetseite archiviert und kann vom Besteller über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Besteller vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto in unserem Online-Shop angelegt hat.
- Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über unser Online-Bestellformular kann der Besteller seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
- Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Besteller hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und die von uns versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Besteller beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von uns oder einem von uns mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
- An von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen Zustimmung.
- Unsere Muster, Proben und Angaben wie Maße und Gewichte etc. sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gleiches gilt für Angaben unserer Lieferanten.
- Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 %, mindestens jedoch ein Stück, der Bestellmenge vorbehalten. Geringfügige Abweichungen in Formaten, Farben und Qualität müssen wir uns aus fertigungstechnischen Gründen vorbehalten. Eine vertragsgemäße Leistung liegt dann trotzdem vor. Probeandrucke oder Zeichnungen werden nur nach besonderer Absprache von uns angefertigt und vorgelegt.
- Produktionswerkzeuge wie z.B. Klischees, Filme, Lithografien, Prägestempel, Drucksiegel, Stickprogramme und dergleichen werden anteilig berechnet und bleiben unser Eigentum.
§ 3 PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Netto-Preise, die sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden im Warenkorb gesondert angegeben.
- Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Besteller zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Besteller die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
- Preise in den Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für die dort genannten Maß- und Ausführungsangaben.
- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss
des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. - Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
- Die Möglichkeit zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 4 LIEFERUNG/VERSAND
- Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Realisierung der Lieferzeiten setzt voraus, dass alle für den Auftrag notwendigen Informationen und Daten vorliegen, um die Sendung fristgerecht an den Transportdienstleister zu übergeben.
- Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
- Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung. Bei Vorkasse-Zahlungen gilt die angegebene Lieferzeit erst mit Zahlungseingang auf unserem Konto.
- Liefertermine gelten ausschließlich die Arbeitstage von Montag bis Freitag. Die anderen Wochentage Samstag und Sonntag sowie gesetzliche Feiertage gelten nicht als Liefertermine.
- Zusätzlich ist die FahnenFleck GmbH & Co. KG in Absprache mit dem Kunden dazu berechtigt, eine Teillieferung vorzunehmen.
- Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an uns zurück, da eine Zustellung beim Besteller nicht möglich war, trägt der Besteller die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Besteller sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass wir dem Besteller die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatten.
- Ist im Einzelfall ein verbindlicher Liefertermin die Nichteinhaltung von Fristen oder Lieferterminen durch uns auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen / Liefertermine angemessen.
§ 5 MÄNGEL/GEWÄHRLEISTUNG
- Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Material-, Transport- und Arbeitskosten, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
- Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
- Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 %, mindestens jedoch ein Stück, der Bestellmenge vorbehalten. Geringfügige Abweichungen in Material, Formaten, Farben, Qualität und Konfektion müssen wir uns aus fertigungstechnischen Gründen vorbehalten. Eine vertragsgemäße Leistung liegt dann trotzdem vor. Probeandrucke oder Zeichnungen werden nur nach besonderer Absprache von uns angefertigt und vorgelegt.
- Bei Maßabweichungen, die in Breite oder Länge vorkommen, von jeweils -/+ 5% sind aus technischen Produktionsgründen bedingt und stellen keinen Mangel dar und fällt als Reklamationsgrund aus.
- Ein vorliegender Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Reklamation und Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Wir weisen darauf hin, dass kein Mangel oder Gewährleistungsanspruch vorliegt, wenn eine unsachgemäße Handhabung unserer Produkte stattfindet. Unsere Flaggenmasten im beflaggten Zustand dürfen einer maximalen Windstärke von 8 Bft ausgesetzt werden. Bei höheren Werten muss das Entflaggen unserer Flaggenmasten erfolgen, um Schäden am Mast zu verhindern. Doppellagige Flaggen müssen sogar ab einer Windstärke von 4 Bft von unseren angebotenen und angebotenen Flaggenmasten abgenommen werden, um Schäden jeglicher Art abzuwenden. Dies beinhaltet auch die von uns verkauften Ersatzteile für Flaggenmasten.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht vorstehend anders geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.
§ 6 Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang findet bei Auslieferung der Ware an den Versand- und Transportdienstleister statt. Mit der Übergabe an den Versand- und Transportdienstleister erfolgt auch die Übergabe an den Kunden. Im Fall von Transportschäden muss der Kunde diesen Zustand sofort dem Versand- und Transportdienstleister mitteilen.
§ 7 HAFTUNG
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gegenüber uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen (im Folgenden zusammenfassend: „wir“ oder „uns“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter, sind ausgeschlossen.
- Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang unserer Haftung bei auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 sowie die Haftungsbegrenzung gemäß Abs. 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und sofern wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wir weisen darauf hin, dass ein Haftungsausschluss besteht, wenn eine unsachgemäße Handhabung unserer Produkte stattfindet. Unsere Flaggenmasten im beflaggten Zustand dürfen einer maximalen Windstärke von 8 Bft ausgesetzt werden. Bei höheren Werten muss das Entflaggen unserer Flaggenmasten erfolgen, um Schäden am Mast zu verhindern. Doppellagige Flaggen müssen sogar ab einer Windstärke von 4 Bft von unseren angebotenen und verkauften Flaggenmasten abgenommen werden, um Schäden jeglicher Art abzuwenden. Dies beinhaltet auch die von uns verkauften Ersatzteile für Flaggenmasten.
§ 8 Freistellung bei Verletzung von Drittrechten
- Schulden wir nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Bestellers, hat der Besteller sicherzustellen, dass die uns von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Besteller sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen Strafgesetze verstoßen.
- Der Besteller behält alle Rechte an sämtlichen Bildern, die übertragen werden. Der Besteller gewährt uns das Recht, die vom Besteller hochgeladenen Bilder zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen und zur Umsetzung des vom Besteller bestellten Produkts zu nutzen, unabhängig vom Medium, der Technik oder der Form, wie diese verwendet werden. Der Besteller gewährt uns überdies das Recht, Dritte zur Vertragsdurchführung einzusetzen und diesen das vom Besteller gewährte Recht zur Nutzung der Bilder zur Vertragsdurchführung zu übertragen.
- Der Besteller stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Bestellers durch uns uns gegenüber geltend machen können. Der Besteller übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Besteller nicht zu vertreten ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
- Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gilt Folgendes: a) Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vorbehalten. b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
c) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
d) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
e) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz - oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. f) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum bei uns.
g) Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
h) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg. Sollte der Rechtsstreit in einem solchen Falle erstinstanzlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte entfallen, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg-Mitte vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
FahnenFleck GmbH & Co.KG
Stresemannstraße 342
22761 Hamburg
Telefon: +49 (0)40-300934-0
Fax: +49 (0)40-300934-145
Hamburg HRA 117084
PHG FahnenFleck Verw. GmbH
GF: Andreas Fleck, Eike Neumann
Hamburg HRB 130346
Ust-ID-Nr.: DE 813 608 017